Angriffskrieg


von Klaus Dieter

[...]
von der Leyen scheint offenbar zur Kriegsministerin Deutschlands werden zu wollen. 
Ihre Forderung nach einer Verlegung von NATO-Truppen an die Ostgrenzen ist eigentlich schon einer Kriegserklärung gleichzusetzen.
Damit begeht sie jedoch zusätzlich Verfassungsbruch, da das Grundgesetz dies untersagt.
Der Westen müsse klar machen, dass "die NATO nicht nur auf dem Papier besteht", so die neue deutsche Kriegsministerin. 

Deshalb fordert sie die NATO auf, deutlich mehr Präsenz im Osten zu zeigen. 
Dies kommt jedoch eigentlich einem Bruch des Grundgesetzes gleich und gilt auch laut Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als strafbar:

Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

§ 80 Strafgesetzbuch Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Gemäß der UN-Charta gilt das zusammenziehen von Truppen an den Grenzen als 
"Vorbereitung auf einen Angriffskrieg", 
wonach von der Leyens Forderung eigentlich schon als erster Schritt dort hin gewertet werden könnte.

Nur weil man Milliarden von Dollar in den politischen Umsturz in der Ukraine investierte, muss man keinen Weltkrieg heraufbeschwören. 
Oder etwa doch?


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