Fatima Roth

Frau Claudia Roth, nur für SIE! 


Denn Sie scheinen da nicht so auf dem neuesten Stand zu sein! 

Bitte lassen Sie solche Lügen!

Zeittafel

8. Mai 1945 Stunde 0
Bedingungslose Kapitulation Deutschlands, 2/3 Deutschlands sind zerstört, 11 Millionen Deutsche in Kriegsgefangenschaft, 25 Millionen Deutsche auf der Flucht aus Preußen, Pommern, Schlesien, dem Sudentenland und anderen deutschen Gebieten vorwiegend im Osten des deutschen Reiches.

3. April 1948
Die Westmächte rücken von der Deindustrialisierung Deutschlands ab, das „European Recovery Programme“ (Marschallplan) tritt in Kraft.

21. Juni 1948
Währungsreform in den Westzonen. Die D-Mark wird eingeführt. Der deutsche Außenhandel beginnt wieder.

1950
Deutschland erreicht – trotz der fehlenden Ostgebiete – in den vier Zonen wieder die Wirtschaftsleistung von 1936. Die Arbeitslosenquote in Deutschland beträgt 12,2%

1952
Im Westen Deutschlands ist das Wirtschaftswunder in Gang gekommen. Hohe Wachstumsraten, deutsche Innovationen und der Marschallplan führen zu hohem Wirtschaftswachstum und dem Aufstieg Deutschlands zu einer führenden Industrienation.

1952 bis 1952 
fließen 13,1 Milliarden US Dollar aus dem ERP/Marschallplan in die Staaten der OEEC. Deutschland zählt seit 1952 nicht mehr zu den „bedürftigen Staaten“.

1953
Die italienische Regierung bittet in Deutschland um die Erlaubnis, Arbeitskräfte nach Deutschland schicken zu dürfen. Dadurch soll das Außenhandelsdefizit mit Deutschland abgebaut werden und durch die Heimatüberweisungen der Italiener in Deutschland die Devisenkassen gefüllt werden.

1955
Das Wirtschaftswunder und die deutsche Industrie läuft auf vollen Touren.

1955
0,4% der Arbeitskräfte in Deutschland sind Ausländer.

1955
Trotz der Ablehnung aus dem Wirtschaftsministerium schließt das Außenministerium nach zwei Jahren Druck aus Italien ein Abkommen über den „Austausch“ von Arbeitskräften mit Italien. Dieses Abkommen soll „Pilotcharakter“ haben.

1959
Deutschland ist die zweitgrößte Industrienation der Welt nach den USA. Das Wirtschaftswunder ist vollendet.

1960
In Deutschland wird die Vollbeschäftigung erreicht. Das Abkommen mit Italien hat bis dahin kaum eine Wirkung gezeigt, die Anwerbung von Arbeitskräften aus Italien ist im wesentlichen nicht in Gang gekommen.

1960
Weitere Staaten, die im Handel mit Deutschland hohe Defizite aufweisen, dringen auf Abkommen, die es Arbeitskräften ermöglichen sollen, in Deutschland zu arbeiten. Besonders Portugal, das in diesen Jahren fast von Hungersnöten gebeutelt wird und das Entwicklungsland Türkei, das von einer Wirtschafts- und politischen Krise in die nächste schlittert, machen Druck auf das deutsche Außenministerium, derartige Abkommen zuzulassen.

1961
Das von der Türkei gewünschte Anwerbeabkommen wird unterzeichnet. Es wird vertraglich festgeschrieben, dass jeder türkische Arbeitnehmer maximal 2 Jahre in Deutschland arbeiten kann und dann zurückkehren muss (Rotation). Es wird vereinbart, nur Menschen aus dem europäischen Teil der Türkei aufzunehmen, ferner wird - in Abweichung zu den Anwerbeabkommen mit europäischen Ländern der Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung in Deutschland vertraglich ausgeschlossen.

1967
Die Nettoanwerbung von ausländischen Arbeitskräften sinkt auf 0. Es werden nur noch „rotierende“ Gastarbeiter ersetzt. Führende Vertreter der deutschen Wirtschaft proklamieren: es gibt keinen wirtschaftichen Nutzen durch Gastarbeiter.

In "50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung" schreibt Mathilde Jamin 1999, S. 146:
"Johannes Dieter Steinert stellte aufgrund der Akten im Bundesarchiv und im Archiv des Auswärtigen Amtes für den Zeitraum bis 1961 fest, dass die Initiative zu diesen Entsendeabkommen von den "Entsendeländern" ausging.
Hissahi Yano (1998) kam für den Forschungszeitraum bis 1964 zu demselben Ergebnis." und weiter "Noch stärker war aber offenbar der Druck in den "Entsendeländern" durch "Export" von Arbeitskräften ihren Arbeitsmarkt zu entlasten. (...)
Die zuständigen deutschen Behörden standen den türkischen Wünschen zurückhaltend gegenüber; (...)
Noch im September 1960 urteilte Anton Sabel, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, aus arbeitsmarktpolitischen Gründen sei die Bundesrepublik nicht auf ein Abkommen mit der Türkei angewiesen, möglicherweise wohl aber aus politischen Rücksichten auf die Türkei als NATO-Land".

Und Frau "Fatima" Roth - Keinen Plan aber labern



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