Gerecht?

Ich hätte gern das Urteil gesehen, wenn es ein deutsche jugendlicher mit 17 gewesen wäre?
Die Angst der Gerichte und Staatsanwälte hart gegen Fachkräfte vorzugehen ist schlimmer als man glaubt.
Am besten man legt sich den Namen: Ali, Mohamed, Mustafa oder ähnlich an. Das hilft bei deutschen Gerichten ungemein.


Staatsanwältin empört sich über den polizeibekannten Eisenstangen-Schläger Ali 
- und beantragt Bewährung!

[...] An einem stillen Ort schlug der 17-Jährige mit der Eisenstange auf das Opfer ein, zwang es niederzuknien und zu sagen: 
„Ich bin ein Hurensohn. Meine Mutter ist die größte Schlampe. Jeder hat sie schon gefickt. Ich bin ein Hurensohn.“ 
Bei der Anklageverlesung breitete sich blankes Entsetzen im Gerichtssaal aus, zumal der 21-jährige Angeklagte die Tat gefilmt hatte und die Ex-Freundin des Opfers sie ins Netz gestellt haben soll.[...]

Die Staatsanwältin:
[...] „Mir fehlen die Worte, das ist eine unglaubliche Geschichte. 
Einziger Lichtblick, dass der Junge aus Gronau nicht ins Krankenhaus musste. Ich muss akzeptieren, dass es eine neue Einstellung gibt, dass so etwas allen egal ist. 
Es wird gefilmt, man hört Lacher. Es wird in Youtube gestellt, damit jeder Spaß daran hat. Heute sitzen alle ganz kleinlaut vor Gericht. 
Alle haben mitgemacht, angeblich aus Angst vor Ali, der vorher eine große Fresse hatte. 
Aber man trifft sich jeden Tag mit Ali, aus Angst? Es ist allen egal, dass jemand gedemütigt und reingelegt wird, heute tut es allen voll leid. 
Am 21.3.2013 hatte Ali beim Jugendgericht in Steinfurt einen Auftritt wegen gefährlicher Körperverletzung. In der Nacht zuvor begeht er die Tat mit Anderen. Ich bin fassungslos! 
Das ist eine kapitale Straftat, an der Sie alle beteiligt sind,“ wetterte sie sich ihre Empörung von der Seele und beantragte die Strafmaßnahmen, denen das Gericht später größtenteils folgte. 
Bei dem Antrag für den Haupttäter ging ihr die Bewährung „nur sehr schwer über die Lippen“.[...]

Das "Urteil":
[...]Das Gericht verurteilte sie am Ende wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung je nach Beteiligung und Vorstrafen zu 60 Sozialstunden, zwei Mal zwei Wochen Dauerarrest und einem Jahr und drei Monate mit Bewährung für den Initiator und Haupttäter. 

Bemerkenswert: Er wurde einen Tag später beim Amtsgericht Steinfurt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, „hatte die Ladung also in der Tasche“ 
(Staatsanwältin). Zusätzlich muss er ein Anti-Gewalttraining absolvieren und 200 Sozialstunden ableisten. [...]

Quelle:
azonline.de - Prozess-vor-dem-Jugendschoeffengericht

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