Zwei Herren dienen

Islam in Deutschland und im rest Europas

Niemand kann zwei Herren dienen

Gerade auf diesen Artikel aus der Hochzeit der Debatte um Sarrazins "Deutschland schafft sich ab" gestoßen. 
Vor dem Hintergrund der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft richtig lesenswert, weil hochaktuell. 

Und es ist auch ein wenig ein Fingerzeig an die Passdeutschen mit muslimischem Glauben: 

Es gilt zwar Religionsfreiheit,
aber das alles ausschließlich auf der Basis
freiheitlich-demokratischen Grundordnung!


* * *

Islam und Grundgesetz stehe zueinander in schroffem Gegensatz. Was soll dann islamischer Religionsunterricht vermitteln? 
Wenn man sich hier nicht entscheidet, droht Chaos. 
von Karl Doehring.

In den Debatten um die Einrichtung islamischen Religionsunterrichts an Schulen und die Errichtung von Lehrstühlen für islamische Religion an den Universitäten kommt erstaunlicherweise ein Gedanke zu kurz, den zu beachten dringend geboten wäre. 
Es geht um die Frage, ob und inwieweit eine derartige Religionsvermittlung unter der Geltung unserer Verfassung stattfinden darf.

Man kann Informationen über Religion verschieden gestalten. Religionsphilosophie, vergleichende Religionswissenschaft und rein darstellende Religionslehren können historisch, empirisch und dogmatisch mitgeteilt werden. Diese Art der Religionslehre bildet den Gegenstand von Forschung und Lehre in einer Art von Neutralität, gemessen an Wertungen der eigentlichen Glaubensinhalte, die mit reiner Ratio wohl nicht erfassbar sind. Von einer rein rationalen Religionsvermittlung sind solche zu unterscheiden, die werbend und empfehlend Glaubenssätze verkünden und so eine bestimmte Religion auch als Gegenstand von Verhaltensmaximen propagieren.

Beide Arten der Religionsvermittlung sind zu trennen. Das gilt für alle Weltanschauungen. Man kann den Marxismus deskriptiv behandeln, seine Ursprünge historisch und auch in ihren praktischen Auswirkungen darstellen, man kann ihn aber auch als sozialen Glaubenssatz behandeln und irrational den Unterschied zwischen Reichtum und Armut als nicht weiter begründbare Gerechtigkeitsfrage ansehen. Das Gleiche gilt für den Nationalsozialismus, der über allen Verfassungsfragen doch die Rassenideologie als Generalnenner ansiedelte. Klassenkampf und Rassenkampf beherrschten als Postulate in der Art eines Überbaus das geltende Recht. Auch Mischformen können angeboten werden.

Fakt ist:
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht 
von der „Treue zur Verfassung“

Die Menschenwürde wird im Grundgesetz
anders aufgefasst als im Islam




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